mobility insurance
Regelungen für Beschädigung oder Verlust des Mietgegenstandes nach Abschluss einer von WB mobility market GmbH, Inkustraße 13/4, A-3400 Klosterneuburg (nachfolgend auch: „mobility market“) angebotenen optionalen Haftungsbegrenzung (nachfolgend auch: mobility insurance) – der mobility insurance.
Zwischen dem Mieter und mobility market als Vermieter wurde ein Mietvertrag geschlossen. Dem Mietvertrag liegen die Allgemeinen Mietbedingungen von mobility market zu Grunde. Gemäß der Allgemeinen Mietbedingungen haftet während der Dauer des Mietvertrages der Mieter für an dem Mietgegenstand entstehenden Schäden oder den Verlust des Mietgegenstandes (einschließlich Mietgegenstandsteilen und -zubehör). Der Mieter haftet nach den Allgemeinen Mietbedingungen von mobility market nicht nur für die Reparatur- und Austauschkosten, sondern auch für den Mietausfall während der benötigten Reparatur, des Austausches und der Beschaffung des Mietgegenstandes sowie für zusätzlich anfallende Transportkosten.
- Haftungsbedingungen
Der Mieter kann durch den Abschluss einer von mobility insurance nachfolgend geregelte Haftungsbegrenzung in Anspruch nehmen:
Die Haftungsbegrenzung bieten Deckung für Schadensfälle in Österreich an.
Für die Inanspruchnahme der Haftungsbegrenzung gilt ein Aufschlag von EUR 24,00 auf den Mietpreis für den Zeitraum, der im Mietvertrag zwischen mobility market und Mieter als Mietdauer genannt ist und wird zeitgleich mit dem Mietvertrag abgeschlossen – ein Abschluss im Nachhinein ist ausgeschlossen. Die mobility market kann den Abschluss der Haftungsbegrenzung zur Bedingung für den Abschluss des Mietvertrages machen.
Die Haftungsbegrenzung kann von allen Mietern in Anspruch genommen werden und gilt nur für den jeweils im vom Mieter im Webshop bestätigten Mietvertrag genannten einzelnen Mietgegenstände und tritt im Schadensfall nur ein, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind und der Mieter seine Obliegenheiten nach dem Mietvertrag und den Allgemeinen Mietbedingungen und ausdrückliche im Mietvertrag erwähnte Zusatzpflichten des Mieters, wie etwaige Präventivmaßnahmen zum Schutz des Mietgegenstandes beachtet.
Eine Pflichtverletzung liegt im Übrigen insbesondere in den folgenden Fällen vor: Gebrauch der Mietsache für vertragsfremde Zwecke, Bedienung der Mietsache durch (gesetzlich) unqualifiziertes Personal, falsche Handhabung und Wartung (z.B. Verwendung falscher Schmierstoffe, Reinigungsmitteln, Brennstoffe, Frostschutzmittel), Außerwirkung setzen von Sicherheitssystemen, Handeln entgegen Anweisungen von mobility market und/oder Hersteller und/oder der Gebrauchsanleitungen und/oder Reparaturanleitungen des Herstellers des Mietgegenstandes oder Dritter bzw. Reparaturanleitungen des jeweilig relevanten Fahrzeugherstellers, Transport der Mietsache mit einem ungeeigneten oder nicht zugelassenen Transportmittel sowie Handeln entgegen gesetzlicher Vorschriften.
Die HAFTUNGSBEGRENZUNG bietet keine Deckung, wenn eine der vorher genannten Pflichten nicht erfüllt wird oder:
- wenn der Schaden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden ist
- bei unerlaubter Weitervermietung oder Bereitstellung des Mietgegenstandes zugunsten Dritter, es sei denn, der Vermieter hat diesbezüglich eine schriftliche Genehmigung erteilt
- bei Diebstahl und Einbruch
- wenn der Schaden durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Brand, Blitzschlag, Explosion einen bewaffneten Konflikt, Bürgerkrieg, Aufstand, innere Unruhen, Terroranschlag, Rebellion, Meuterei oder Kernenergie verursacht wurde.
Wird eine der Pflichten des Mieters bei Eintritt des Schadensfalles nicht erfüllt ist, besteht kein Anspruch aus der Haftungsbegrenzung.
- Schadensfall
Der Mieter hat bei Eintritt eines Schadensfalles seine Verpflichtungen gemäß der Allgemeinen Mietbedingungen zu erfüllen, insbesondere ist er verpflichtet den Schaden der mobility market unverzüglich (spätestens bis 16.00 Uhr am Tag des Schadenfalls) auf der mobility market Website www.mobility-market.eu und/oder per E-Mail an: office@mobility-market.eu anzuzeigen, wobei Schäden durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl oder Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dort unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Gegenstände einzureichen ist.
Der Mieter hat den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern und an der Abwicklung des Schadensfalles umfassend mitzuwirken und alles zu unterlassen, was den Interessen der mobility market schaden könnte. Hierzu gehört insbesondere:
- der mobility market auf dessen Verlangen im Rahmen des Zumutbaren jede Untersuchung über Ursache, Hergang und Höhe des Schadens zu gestatten.
- jede hierzu dienliche Auskunft – auf Verlangen schriftlich – zu erteilen und die erforderlichen Belege beizubringen.
- das Schadenbild bis zu einer Besichtigung durch mobility market unverändert zu lassen es sei denn, die Aufrechterhaltung des Betriebes oder Sicherheitsgründe erfordern einen Eingriff, oder die Eingriffe mindern voraussichtlich den Schaden.
- oder die Besichtigung hat nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen seit Eingang der Schadensanzeige stattgefunden.
Der Mieter hat die beschädigten Teile unverzüglich zur Abholung durch mobility market auf dem vereinbarten Abholplatz bereit zu stellen.
Die Schadenfeststellung erfolgt durch die Experten von mobility market. Diese erstellen einen aussagekräftigen Schadensbericht, der dem Mieter auf sein Verlangen zur Verfügung gestellt wird. Wenn die Schadensfeststellung nicht im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden kann, hat mobility market das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu ernennen, der den Schaden feststellt. Der Mieter kann ein Sachverständigenverfahren durch einseitige Erklärung gegenüber der mobility market verlangen. Für das Sachverständigenverfahren wird der Sachverständige schriftlich benannt. Der Mieter kann innerhalb einer angemessenen Frist berechtigte Einwände gegen die Person des Sachverständigen vorbringen. Die Kosten des Sachverständigengutachtens trägt der Mieter.
Die Beweislast der mobility market beschränkt sich auf den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustands des Mietgegenstandes bei der Übergabe. Vor jedem Versand eines mobility market Mietgegenstandes wird dieses von einem Mitarbeiter auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit ordnungsgemäß überprüft, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Mietgegenstand schon mehrmals in einem Mietprozess eingesetzt wurde. Der Mieter erkennt diesen Prozess zur Feststellung des ursprünglichen Zustandes (vor dem Verleihprozess) des Mietgegenstandes an. Befindet sich der Mietgegenstand im Obhutsbereich des Mieters, so hat sich der Mieter umfassend hinsichtlich Verursachung und Verschulden zu entlasten.
Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters zurückzuführen sind, sind nicht im Deckungsumfang eingeschlossen.
- Auschluss der Haftungsbegrenzung
Hier treten die Haftungsbegrenzung nicht ein:
- Brand (Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag).
- Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
- Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Subsidiarität der Haftungsbegrenzungen: Die Haftungsbegrenzungen finden keine Anwendung, wenn der Mieter eine Entschädigung aus einem Versicherungsvertrag – egal, ob dieser von ihm oder einer anderen Person abgeschlossen wurde – beanspruchen kann. Der anderweitige Vertrag geht diesem Vertrag vor.
Sonstige Bestimmungen: Im Falle des Abschlusses der Haftungsbegrenzung hat diese Vorrang vor den Allgemeinen Mietbedingungen. Die sonstigen Bedingungen bleiben davon unberührt.
Eine Absicherung von Schäden beschränkt sich ausschließlich auf die Mietgegenstände der mobility market, eine Versicherung an Personen oder fremdem Eigentum ist nicht möglich.
Stand: September 2022